Regalprüfung – Lagereinrichtungen sind Arbeitsmittel per Definition und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dazugehörige Einrichtungen müssen gemäß § 10 der Betriebssicherheitsverordnung von befähigten Personen regelmäßig mit einer Regalprüfung kontrolliert werden. Der Ausdruck “befähigte Person” ist dabei in der DIN umschrieben und in der BetrSichV / BGR definiert.
Lassen Sie sich zum Thema Regalprüfung & Sicherheit beraten und handeln Sie präventiv. Einsatz im gesamten Bundesgebiet inklusive Regalinstandsetzung und kostenlosem Angebot.
Vermeiden Sie frühzeitig schwere Schäden, Unfälle sowie überhöhte Reparaturkosten durch monatliche eigene Begehungen / Begutachtungen und durch die jährliche Regalprüfung durch einen zertifizierten Regalprüfer.
Seitdem der Gesetzgeber die Lagerbetreiber für Sicherheitsmängel haftbar macht und jährliche Inspektionen vorschreibt, ist die Nachfrage nach statischen Berechnungen für die jeweilige Lagertechnik gestiegen. Als einer der ganz wenigen Dienstleister rund um Ihr Lager, bieten wir statische Nachweise inklusive einer vorgeschriebenen Regalprüfung an.
Regalprüfung
Somit ermöglichen wir Ihnen nach bestem Gewissen Ihr Lager zu betreiben. Der statische Nachweis stellt nur einen kleinen Teil der Dienstleistungen – um ältere Regalanlagen weiter betreiben zu können – dar.
Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema ausführlich und unterbreiten Ihnen ein freibleibendes Angebot zur Regalprüfung.
Nach der Regalprüfung helfen wir Ihnen bei der Mengenermittlung der Materialien und unterbreiten Ihnen ein Angebot für die Hochregal Instandsetzung.
Regalinspektion
Sicherheit im lager hat höchste Priorität. Lagereinrichtungen sind Arbeitsmittel per Definition und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dazugehörige Einrichtungen müssen gemäß § 10 der Betriebssicherheitsverordnung von befähigten Personen regelmäßig kontrolliert werden. Der Ausdruck “befähigte Person” ist dabei in der DIN umschrieben und in der BetrSichV / BGR definiert.